Jugendhof Seehaus
Die Struktur der Freiheit
Der Verein Prisma praktiziert im Jugendhof Seehaus in Leonberg Jugendstrafvollzug in freien Formen.
„Künftig einen rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen“, das ist laut Jugendgerichtsgesetz die Aufgabe des Jugendstrafvollzuges (§ 91, Abs. 1). Einfach ist das nicht, wenn 14- bis 19-Jährige im Gefängnis in schlechter Gesellschaft sitzen. Der Verein Prisma und der Jugendhof Seehaus im baden-württembergischen Leonberg praktizieren Jugendstrafvollzug in freien Formen, aber nicht in Freiheit. Die Idee: Ein strukturierter, harter Arbeitstag soll Jugendliche befähigen, sich nach der Haft positiv in die Gesellschaft einzubringen. Um 5.45 Uhr endet die Nacht, der Frühsport beginnt. Bis 22 Uhr folgen Hausputz, Schule, Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, soziales Training und die Vermittlung christlicher Werte und Normen. Fünf bis sieben Jugendliche leben in Wohngemeinschaften mit Hauseltern familienähnlich zusammen. Ziel ist ein späteres Leben in Freiheit – ohne Straftaten. Denn bisher liegt die Rückfallquote von Jugendlichen nach dem herkömmlichen Strafvollzug bei bis zu 92 Prozent.