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Der Wettbewerb „NRW-Wirtschaft im Wandel“ wird in den folgenden Kategorien vergeben:

Konzerne & Mittelständler

In diese Kategorie fallen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro – vom inhabergeführten Familienunternehmen bis zum börsennotierten Großkonzern.

Kleine Unternehmen & Handwerk

Etablierte Unternehmen mit 1 bis 499 Mitarbeitern zählen genauso zu dieser Kategorie wie Kanzleien, Praxen oder auch innovative gemeinnützige Gesellschaften.

Startups

Als Startups werden Unternehmen definiert, die jünger als zehn Jahre sind und entweder ein geplantes Mitarbeiter-/Umsatzwachstum anstreben und/oder hinsichtlich ihrer Produkte/Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und/oder Technologien (hoch)innovativ sind.

Sonderpreis NRWandler

Der Sonderpreis NRWandler wird an eine Persönlichkeit vergeben, die sich durch ihr besonderes unternehmerisches und soziales Wirken in Nordrhein-Westfalen auszeichnet – egal ob auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene.

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